Der Masterstudiengang im öffentlichen Recht nach Abschluss der Rechtswissenschaftlichen Fakultät umfasst akademische und berufliche Fachkenntnisse in den Fachbereichen Strafrecht und Strafprozessrecht, Verwaltungsrecht, Völkerrecht, Allgemeines Öffentliches Recht, Menschenrechtslehre, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie, Verfassungsrecht, Rechtsgeschichte und Finanzrecht.
Das Masterprogramm im öffentlichen Recht bezweckt den Erwerb einer Masterausbildung für, Juristen/innen, die ihre Ausbildung abgeschlossen haben und Anwälte, Richter, Staatsanwälte, Notare und Inspektoren, die ihre berufliche Tätigkeit fortsetzen. Zudem dient es als Vorbereitung auf das Promotionsprogramm, das eine akademische Karriereplanung bestärken wird.
Das Ziel unseres Programmes ist es, unseren Studenten die Methoden des Erforschens und der Recherche zu vermitteln, ihre Anwendungsfähigkeiten zu fördern und das Vermögen unabhängige, wissenschaftliche Studien auf nationaler und internationaler Ebene im Bereich des öffentlichen Rechts zu bewirken.
Unser Programm bietet eine lehrreiche und unterhaltsame Ausbildungsmöglichkeit, bei der die Themen des öffentlichen Rechts aus türkisch-deutscher Sicht bewertet und aus anderer Perspektive betrachtet werden. Darüber hinaus werden die Vorlesungen des Programms zu 30 % in deutscher Sprache abgehalten und von deutschen Lehrkräften durchgeführt.
Das Masterprogramm im öffentlichen Recht hat erstmals im Sommersemester 2016-2017 Studenten aufgenommen und mit der Ausbildung begonnen.